Katzen/ Kater

  • müssen kastriert sein
  • müssen geimpft sein ( mindestens Katzenseuche- und schnupfen - Ausnahme s. AGB)
  • müssen frei von indirekt ansteckenden Krankheiten und inneren und äußeren Parasiten sein

Kaninchen

  • müssen nach Geschlechtern getrennt gehalten oder die Böckchen kastriert sein
  • müssen geimpft sein (RHD 1+2 und Myxomatose)
  • müssen frei von indirekt ansteckenden Krankheiten und inneren und äußeren Parasiten sein 

andere Kleintiere

  • müssen nach Geschlechtern getrennt gehalten oder die Böckchen kastriert sein
  • müssen frei von indirekt ansteckenden Krankheiten und inneren und äußeren Parasiten sein

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

 

1.    Geltungsbereich 

 

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zeitweise Betreuung von Katzen und/ oder Kleintieren. Sie gelten für alle weiteren Leistungen, die im Rahmen dieser Betreuung erbracht werden. 

 

2.    Vertragsabschluss 

 

2.1.         Mit Vertragsabschluss verpflichtet sich die Pension, dass Tier nach dem neuesten Stand der Wissenschaft artgerecht unterzubringen, zu verpflegen und zu betreuen. 

 

2.2.        Die Daten der Besitzer und der zu betreuenden Tiere, müssen vor Betreuungsbeginn angegeben werden. Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen. Persönliche Daten werden nur zum Zwecke der Betreuung gespeichert und verarbeitet. 

 

2.3.        Bestehende Erkrankungen, dessen Behandlung, sowie alle anderen Besonderheiten, sind bei der Buchung bekannt zu geben. 

 

2.4.        Katzen/Kater: 

2.4.1.    Müssen kastriert sein. 

2.4.2.    Müssen regelmäßig mindestens gegen Katzenseuche und Katzenschnupfen geimpft worden sein (Ausnahme: Tiere älter als zehn Jahre und bei Kontraindikation bei bestehenden Erkrankungen – hier kann die Pension individuell über die Betreuung entscheiden). Die letzte Impfung darf während des Betreuungszeitraums nicht älter als ein Jahr und jünger als drei Wochen sein. Der Halter verpflichtet sich, spätestens bei Betreuungsbeginn den Impfausweis der Pension auszuhändigen. 

2.4.3.    Müssen frei von ansteckenden Krankheiten und inneren und äußeren Parasiten sein. Sollten diese während der Betreuungszeit von der Pension festgestellt werden, werden diese kostenpflichtig von der Pension behandelt und die Kosten dem Halter in Rechnung gestellt. Ebenso, sollten sich im Haushalt lebende Tiere und/ oder andere Pensionstiere nachweislich angesteckt haben. 

2.5.        Kaninchen: 

2.5.1.    Müssen nach Geschlechtern getrennt gehalten oder die Böckchen kastriert sein. Bei kastrierten Böckchen muss die Kastration mindestens sechs Wochen zurück liegen. 

2.5.2.    Müssen regelmäßig gegen RHD 1 und 2 (mindestens jährlich) und gegen Myxomatose (mindestens halbjährlich) geimpft worden sein. Die Erstimpfung darf zum Zeitpunkt des Betreuungsbeginns nicht jünger als zwei Wochen sein. Der Impfschutz muss über den gesamten Betreuungszeitraum bestehen. Der Halter verpflichtet sich, spätestens bei Betreuungsbeginn den Impfausweis der Pension auszuhändigen. 

2.5.3.    Müssen frei von ansteckenden Krankheiten und inneren und äußeren Parasiten sein. Sollten diese während der Betreuungszeit von der Pension festgestellt werden, werden diese kostenpflichtig von der Pension behandelt und die Kosten dem Halter in Rechnung gestellt. Ebenso, sollten sich im Haushalt lebende Tiere und/ oder andere Pensionstiere nachweislich angesteckt haben. 

2.6.        Alle weiteren Kleintiere: 

2.6.1.    Müssen nach Geschlechtern getrennt gehalten oder die Böckchen kastriert sein. 

2.6.2.    Müssen frei von ansteckenden Krankheiten und inneren und äußeren Parasiten sein. 

2.7.        Bei Verstoß jeglicher Art ist die Pension berechtigt, die Aufnahme des Tieres zu verweigern. 

2.8.        Der Vertrag kann persönlich, schriftlich und telefonisch geschlossen werden. 

2.9.        Die Betreuungskosten sind spätestens bis zwei Wochen vor Betreuungsbeginn zu begleichen. Entweder in bar oder per Banküberweisung. Ansonsten verfällt der Anspruch auf den Pensionsplatz. 

 

Bankverbindung: 

N26

IBAN DE74 1001 1001 2621 0747 67          

BIC    NTSBDEB1XXX

 

3.    Stornierung/ Änderung der Betreuungszeit 

 

3.1.        Die Stornierung ist bis 14 Tage vor Betreuungsbeginn kostenfrei. Ab dem 13. Tag vor Betreuungsbeginn, fallen 50 % der Betreuungskosten an. Bei Nichtstornierung fallen 100 % der Betreuungskosten an. 

3.2.        Bei Inanspruchnahme der Betreuung fallen immer 100 % der Betreuungskosten für den ursprünglich gebuchten Zeitraum an. Auch dann, wenn die Betreuung später begonnen, vorzeitig beendet oder unterbrochen wird. 

3.3.        Bei Verlängerung der Betreuung fällt der angegebene Tagessatz an, vorausgesetzt, die Betreuung kann auf Grund freier Kapazitäten weiter stattfinden. Anderenfalls kann die Pension die Verlängerung verweigern. 

3.4.        Wird das Tier zum vereinbarten Zeitpunkt nicht abgeholt, darf die Pension es, unmittelbar nach Ablauf der Betreuungszeit, an den örtlichen Tierschutz/ das örtliche Tierheim übergeben. Die Abgabegebühren werden dem Halter in Rechnung gestellt. 

 

4.    Haftung 

 

4.1.        Der Halter wird darüber unterrichtet, dass sein Tier/ seine Tiere in Zimmern/ Gehegen untergebracht wird/ werden, in denen ggf. vorher Tiere von fremden Haltern untergebracht waren. 

4.2.        Die Pension verpflichtet sich, nach jedem Betreuungsende das Zimmer/ Gehege bestmöglich zu säubern und zu desinfizieren, um indirekte Krankheitsübertragungen zu vermeiden. 

4.3.        Die Pension kommt nur für Schäden aller Art auf, wenn diese nachweislich durch diese entstanden sind. Ebenso für akute Erkrankungen und Verletzungen während der Betreuung. Die Pension verpflichtet sich, bei letzterem, das Tier tierärztlich behandeln zu lassen. Für die Kosten kommt der Halter auf.